"Das Leben ist eine Achterbahn … und ich bin Ihr Begleiter"

Artikel mit Schlagwort ‘Vorsorge’

Immer mehr Rentner gehen arbeiten

Sicher, es gibt auch zahlreiche Rentner, die im Ruhestand noch einer Beschäftigung nachgehen, weil sie sich gebraucht fühlen oder ihre Erfahrungen weitergeben möchten. Aber, und das wird auch hierzulande immer mehr zur Realität, bei etlichen Menschen reicht die erarbeitete gesetzliche Rente einfach nicht (mehr) aus, um Altersarmut zu verhindern. Es sind vor allem Frauen, die in so genannten Minijobs tätig waren oder die Kinder groß gezogen haben und damit später oft nur eine geringe Rente erhalten.

Innerhalb von nur elf Jahren (von 2000 bis 2011) ist die Zahl der “eigentlichen” Ruheständler um knapp 60 Prozent auf über eine dreiviertel Million gestiegen, die sich jetzt mit einem Minijob “etwas dazuverdienen”. Über 80.000 Rentner arbeiten sogar noch im Rahmen einer Vollzeitstelle.

Sozialverbände reden vereinzelt schon von einem “Alarmzeichen”, zumal sich – meist aufgrund der Inflationsraten einerseits und Nullrunden oder geringen Rentensteigerungen der letzten Jahre andererseits – ein jahrelanger Kaufkraftverlust abgezeichnet hat, der nur durch zusätzliche Altersvorsorge aufgefangen werden kann.

Das bedeutet, wir sind nahezu alle darauf angewiesen, etwas für unsere Altersvorsorge zu tun. Dazu gibt es, gerade langfristig gesehen, zahlreiche Möglichkeiten, die zudem steuerliche Vorteile oder staatliche Förderung bieten können. Lassen Sie sich beraten – unverbindlich und kompetent und neutral.

>> Der Makler in Lützen berät seit 22 Jahren unabhängig und neutral oder online unter www.versicherungleipzig.de

>> Mehr darüber erfahren? Auf den Online-Seiten der Frankfurter Rundschau: http://bit.ly/RjiPX8.

Nur selten ein Volltreffer: Fußballaktien im Depot

Die Fußball-EM liegt hinter uns, eine neue Saison vor uns. Manchester United – laut Forbes-Ranking (2012) mit 2,24 Mrd. EUR der wertvollste Fußballclub der Welt, gefolgt von Real Madrid (der FC Bayern auf Platz 5) – wagt den Börsengang. Für Fans, die mit Leidenschaft ihrem Club die Treue halten, sicher eine Überlegung wert. Für Anleger, die aus reinen Renditeerwartungen investieren, wird allerdings selten ein Volltreffer aus dieser Art von Geldanlage.

Dazu passt auch das fachliche Urteil von Experten, die derartige Aktien eher als “Liebhaberobjekte” betrachten, die nur als äußerst sparsame Beimischung ins Depot gehören. Anders sehen das natürlich die Vereine selbst, die den Börsengang ähnlich wie andere Kapitalbeschaffungen via Anleihe etc. als probates Mittel sehen, die eigene Kapitalbasis kräftig aufzustocken, in der Hoffnung mit einer entsprechend verfügbaren Mannschaft das Geld – im wahrsten Sinne des Wortes – wieder einzuspielen.

Doch wer in Deutschland beispielsweise an den Börsengang von Borussia Dortmund, die kapitalorientierten Anleihen von Schalke 04 oder Hertha BSC denkt, dürfte in der Tat mit Hinblick auf langfristige Gewinnchancen etwas skeptischer werden. Denn etwaige Kursentwicklungen sind in hohem Maße von sportlichen Erfolgen abhängig, und diese kann niemand garantieren. Fußballaktien sind und bleiben also eher eine emotionale Sache.

Wir haben eine Lösung für unsere Mandanten!

Für Fußball-Interessierte Geldanleger kommen eher Beteiligungen an talentierten Jungfußballern in Betracht. Hier kann der Investor an den Marktwertsteigerungen und ablösefreien Transfers indirekt profitieren. Wichtig auch hier – nicht alles auf eine Karte setzen. Die richtige Mischung aller Anlageentscheidungen ist entscheidend für den Erfolg der Investitionen.

Wir wünschen allen Fußballanhängern eine spannende Saison! Und für jede Form der Geldanlage oder individuellen Vorsorge steht Ihnen der Makler in Lützen gern mit kompetenter Beratung unter www.versicherungleipzig.de zur Seite.

>> Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema und einen Link auf das Forbes-Ranking der wertvollsten Fußballvereine in Europa gibt es via Handelsblatt: http://bit.ly/M71jaK.

2,26 % (2,18%) in diesem Jahr

Ab 1. Juli diesen Jahres bekommen alle Rentner mehr. In den alten Bundesländern steigt die Rente um 2,18 % in den neuen Ländern sogar um 2,26%.

Noch geht es der Mehrheit der Rentner gut – für viele junge Menschen wird die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen.

Wer in seinem Arbeitsleben wenig verdient, deshalb geringere Beiträge seinem Rentenkonto zusteuert, wird im Alter arm sein. Noch bekommen Männer in den alten Bundesländern durchschnittlich eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 990 Euro – in den neuen Bundesländern sind es 1060. Frauen hingegen erhalten derzeit im Durchschnitt 490 Euro in den alten Bundesländern gegenüber 705 Euro in den neuen Bundesländern.

Hinzu können Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen und / oder Zinseinkünfte kommen. Jedoch haben von den derzeit etwa 20 Millionen Rentnern, 2-3 % (ungefähr 500.000)  weniger als 686 Euro monatlich zur Verfügung. Sie sind deshalb auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Einen Grundsicherungs-Rechner finden sie hier, um ihre persönliche Situation zu überprüfen.

Das ändert sich in Zukunft! Grund sind die zahlreichen Rentenreformen und-reförmchen, die in der Vergangenheit beschlossen wurden. Ein Versicherter muss jetzt schon 27 Jahre durchschnittlich verdienen, um die 686 Euro Grundsicherung im Rentenalter zu erhalten – in 12 Jahren werden es schon 30! Jahre Durchschnittsverdienst sein, um die Rente in Höhe der Grundsicherung zu ehalten.

Kommen Arbeitslosigkeit oder verschiedene Teilzeitjobs hinzu an Stelle der Haupterwerbstätigkeit – sind die Chancen eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten sehr gering. Das hat die Bundesregierung erkannt und möchte deshalb die Zuschussrente einführen.

Ab 2013 können Rentner profitieren, und ihre Rente bis maximal 850 Euro auffüllen lassen. Die abgeschlossene Riester-Rente oder eine Betriebsrente werden nicht angerechnet. Jedoch sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Private Vorsorge ist existenziell wichtiger denn je – denn die Rente ist sicher, leider nicht die Rentenhöhe.

Eine unabhängige Beratung über die Form der Vorsorge und ob und wie staatliche Unterstützungen in die Ruhestandsplanung sinnvoll eingesetzt werden hilft bei der richtigen Auswahl und Planung. Der Makler in Lützen steht mit 22 Jahren Erfahrung für Unabhängigkeit. Weitere Informationen online unter: www.versicherungleipzig.de

Vertrauen ist gut, Verständnis noch besser

Was man nicht versteht, macht einen misstrauisch!

So lautet das Fazit aus einer “Verständlichkeitsstudie“, die ein Versicherer und das Meinungsforschungsinstitut forsa vor kurzem präsentierten. Die Deutschen wurden repräsentativ unter anderen darüber befragt, wie sie die Verständlichkeit von Produktinformationen im Hinblick auf Versicherungsbedingungen einschätzen.

Ein Ergebnis: Gerade fünf Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Informationen von Versicherungen für jeden nachvollziehbar sind, und ca. 25 Prozent hält diese für missverständlich.

Weit verbreitet ist auch die Meinung, dass Informationen mit Absicht unverständlich formuliert sind. Dies gilt vor allem für Versicherungen (53 Prozent). Hinzu kommt, dass rund ein Drittel die Versicherungsunterlagen gar nicht erst liest sondern eher den Empfehlungen Anderer, zum Beispiel dem Rat von Versicherungsexperten oder Bekannten vertraut. Dabei kann es bei langfristig ausgerichteten Verträgen, wie Kranken-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,  durchaus um beträchtliche Summen gehen.

Eine fachlich kompetente und unabhängige Beratung kann bereits vor einem Vertragsabschluss helfen, sowohl das passende Produkt zu wählen als auch die Versicherungsbedingungen besser zu verstehen – und leistet so einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz.

Der Makler in Lützen berät unabhängig im Auftrag seiner Mandanten seit 1990.

>> Weitere Details zur Verständlichkeitsstudie gibt es in einem Online-Artikel der Fachzeitschrift Versicherungsmagazin: http://bit.ly/LJe0dz.

Was ist mit meiner Krankenkasse, wenn ich in Rente gehe?

Gerade wenn der Ruhestand naht, möchte man auf Nummer sicher gehen, auch als Rentner weiterhin bestmöglich versichert zu sein – ganz besonders in Bezug auf die Wahl der passenden Krankenkasse. Dabei hängt diese Entscheidung einerseits vom zuvor ausgeübten Beruf ab oder auch vom Status, ob man bis dato gesetzlich oder privat krankenversichert war. So wechseln Mitglieder der gesetzlichen Kasse in der Regel automatisch in die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR.

Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das bedeutet, der potentielle Rentner muss in der zweiten Hälfte seiner Berufstätigkeit für mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Trifft dies nicht zu, kann unter bestimmten Bedingungen eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann den Einzelfall.

Sind Sie dann KVdR-Mitglied, gilt für die Krankenversicherung im gesetzlichen System der allgemeine Beitragssatz in Höhe von derzeit 15,5 Prozent. 8,2 Prozent sind selbst zu tragen,7,3 Prozent steuert die Deutsche Rentenversicherung bei, die auch ihren jeweiligen Anteil gleich von der Rente abzieht und an die KVdR abführt.

Ein Vorteil: Für Ihren Beitragssatz spielen zusätzliche Einkünfte aus Zinsen und Mieten oder einer private Rente keine Rolle. Beziehen Sie jedoch mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Altersrente und Witwen- bzw. Witwerrente, sind alle Renten beitragspflichtig.

Anders sieht es wiederum bei Selbstständigen und Freiberuflern aus, bei diesen werden zusätzliche Einnahmen in der Regel für die Beitragsermittlung herangezogen, wenn auch zu einem ermäßigten Beitragssatz. Und bei Privatversicherten hängt der zukünftige Beitrag vom Eintrittsalter und dem geltenden sowie individuell gewählten Tarif bei der privaten Krankenversicherung ab.

Ein Wechsel in das gesetzliche System ist für Menschen unter 55 Jahre nur möglich, wenn der Betroffene arbeitslos wird oder sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Für Personen über 55 Jahre ist der Wechsel in die gestzliche Versicherung nicht möglich, da sie automatisch versicherungsfrei sind (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Für privat krankenversicherte Rentner kann auf Antrag ein Zuschuss zu ihrer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung geleistet werden.

Wir beraten Sie gern und rechtzeitig – bei allen Fragen rund um Ihren zukünftigen Ruhestand oder Informationen online unter: www.versicherungleipzig.de

>> Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt “Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“ der Deutschen Rentenversicherung entnehmen: http://bit.ly/LP0G5u.

Firmenrente: Wenn alle das Gleiche wollen, kommt mehr dabei raus

Die so genannte Betriebsrente zählt zu den renditeträchtigsten Formen der Altersvorsorge und kann dabei sogar noch vor den geförderten Riester- und Rürup-Produkten liegen. Denn, wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat gemeinsam etwas für die Vorsorge tun, springt am meisten dabei raus.

Das unterstreicht jetzt auch das Ergebnis einer Untersuchung, die das Finanzmagazin FOCUS Money und das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung durchgeführt haben. Das Fazit lautet: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Die Nettorenditen nach Steuern und Abgaben liegen noch über denen der ebenfalls vom Staat geförderten Riester- und Rürup-Renten.

Zusätzlich können Arbeitnehmer profitieren, wenn sich der Chef an ihrer Altersvorsorge beteiligt (Arbeitgeberfinanzierte bAV) – dann wächst der Renditevorsprung noch stärker.

Die Untersuchung beruht auf dem Fakt, dass in der Regel ein Rentenniveau zwischen 80 und 90 Prozent des letzten Arbeitseinkommens für viele Arbeitnehmer eine ausreichende Größe für ihr Auskommen im Ruhestand darstellen dürfte. Und die Beispielrechnungen zeigen gleichzeitig, wie und unter welchen Voraussetzungen bAV-Sparer mit einer Betriebsrente dieses Ergebnis erreichen können.

Wenn Sie also nicht länger auf attraktive Vorteile und die überzeugenden Renditechancen einer bAV verzichten möchten, lassen Sie sich beraten – unverbindlich und kompetent.

>> Mehr erfahren Sie auch auf den Online-Seiten der Fachmagazins FOCUS Money: http://bit.ly/Id5a0k.

Früher oder später wird der Crash der Lebensversicherungsbranche kommen!

Experten sind sich einig, einige Versicherer können diesen überleben, die Folgen für die ´zig Millionen Versicherungsnehmer / Beitragszahler sind jedoch verheerend!

Wer meint, seine Kapitallebens- oder Rentenversicherungen seien eine absolut sichere Geldanlage, sollte sich den § 89 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) ansehen. Dort finden Sie folgende Auszüge:

§ 89 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. (…)

(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.”
Quelle: http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsaufsichtsgesetz/0089.htm

Das heißt:

Für den Verbraucher: Alle Auszahlungen können zeitweilig verboten werden – auch der Rückkauf / Verkauf der Policen ist dann nicht möglich. Ihre Beiträge müssen alle dennoch bezahlen.

Für die Versicherungen: § 89 VAG schützt die Konzerne vor Insolvenz. Es fließt weiterhin Geld in das Unternehmen, ausgeschüttet wird jedoch nichts.

Sollte ein Versicherungsunternehmen also für einen Zeitraum zahlungsunfähig werden, müssen Sie Ihre Beiträge weiterhin bezahlen, haben jedoch kein Recht auf Ihr Geld!

Gerecht oder Ungerecht? – urteilen Sie selber! – er ist geltendes Recht!

Früher oder später wird der Crash – auch in der Lebensversicherungsbranche kommen!

Irland, Griechenland, Spanien, und eventuell Italien………? Was haben diese Staaten gemeinsam? – eine Währung, den Euro

Und was noch? – alle haben hochverzinste Staatsanleihen herausgegeben.

Wer hat diese gekauft? – u.a. die Versicherungsunternehmen!

Was aber passiert, wenn diese Staaten wackeln? Die Zinsen werden ausgebucht, die Rendite für die Versicherungsunternehmen bricht noch weiter ein. Daher müssen die Versicherungskonzerne Rücklagen für den Fall bilden, dass die Staaten völlig ausfallen und die Schuldverschreibungen nicht eingelöst werden – dann ist das Versichertengeld weg – und die Rückkaufswerte fallen ins Bodenlose…

Automatisch greift § 89 (Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen) des VAG Dieser besagt für Versicherungsgesellschaften ein Zahlungsverbot sowie die Herabsetzung von Leistungen.
Der Gesetzgeber weiß das – und sorgt mittels § 89 VAG vor – denn die Unternehmen müssen geschützt werden. Aber wer schützt Sie, die Versicherungsnehmer?

Ändern Sie nichts – oder kündigen Sie nun Ihre bestehenden Verträge – oder verkaufen diese? Was ist „richtig“? Die Lösung ist so individuell, wie der Grund für einen solchen Vertrag.

Lassen Sie sich unabhängig beraten und finden Sie Ihre persönliche Lösung!

>>Der Makler in Lützen informiert persönlich – oder – weitere Informationen unter www.versicherungleipzig.de

Was ist denn nun mit der Pflege?

Dass die Zahl der Pflegebedürftigen anhaltend steigt, ist eine bekannte Tatsache. Genauso wie der Fakt, dass entsprechende Vorsorge Geld kostet. Doch viele Menschen sind nach wie vor verunsichert, was das konkret für sie bedeuten kann; vor allem, welche finanziellen Belastungen damit verbunden sein können.

Dabei kann gerade eine private Pflegezusatzversicherung helfen, diese Risiken abzusichern und damit Angehörige entlasten und Pflegeleistungen langfristig sichern. Schließlich werden wir immer älter. Private Vorsorge gilt also nicht nur bei der Krankenversicherung, sondern wird auch in punkto Pflege wichtiger denn je. Damit eines Tages keiner vor unkalkulierbaren Kosten stehen muss.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in der Regel nur für Basisleistungen der Pflege ausreichen. Das denken auch die meisten Bundesbürger. Eine aktuelle Studie von TNS Infratest ergab: 59 Prozent der Befragten halten den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung für wichtig. Dies ist umso mehr der Fall, wenn familiäre Alternativen fehlen, in denen die Frage der Pflege ggf. anderweitig geklärt werden kann.

Deshalb gilt: Sichern Sie sich finanziell ab, wenn Angehörige zu versorgen sind. Je früher desto besser. Wir beraten Sie gerne und unabhängig – mit fachlicher Expertise.

>> Weitere Informationen gibt beispielsweise das Video “Pflege: Kinder haften für ihre Eltern“ auf YouTube: http://bit.ly/K2nZVx.

Studium: Eltern zahlen für ihre Kinder – aber nicht um jeden Preis

Für seine Kinder hat man nicht nur Sorgerechte, sondern auch Sorgepflichten. Und die hören in den meisten Fällen nicht einfach auf, wenn das Kind auszieht und seine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Im Gegenteil, denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern ihre Kinder während der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung finanziell unterstützen müssen.

Doch wie viel und wie lange ist vielen Eltern nicht bewusst, genauso wenig wie die Tatsache, dass nicht unter allen Umständen eine Unterhaltsgewährung erfolgen muss, besonders bei “Berufsstudenten” gibt es durchaus Möglichkeiten Zahlungen zu verweigern, wenn der Filius keine Anstrengungen unternimmt, ein Studium in einem absehbaren Zeitkorridor zu beenden. Das gleiche Recht dürfte auch bei andauernd wechselnden Ausbildungs- oder Studienzielen gelten, zum Beispiel wenn das Töchterchen statt ihr Jurastudium zu beenden spontan eine Gesangskarriere starten möchte.

Wie viel letztlich den Kindern als Ausbildungskosten oder zur Studienfinanzierung zusteht, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle einkommensabhängig geregelt, wobei das von vielen Faktoren abhängt: Zahl der Geschwister, familiäre Einkommenssituation, Bedarfssätze. Und wenn die Eltern eine finanzielle Unterstützung nach Selbstbehalt nicht leisten können, springen Bafög oder andere verfügbare Stipendien ein.

Egal wie zielstrebig und erfolgreich die spätere berufliche Karriere der Kinder verläuft, finanziell können Eltern immer eine bessere Basis schaffen. Für die Ausbildung oder das Studium der Kinder sollte man daher mit geeigneten Vorsorgepolicen rechtzeitig beginnen – denn je länger die Sparphase, desto geringer die nötigen Beiträge. Lassen Sie sich dazu unabhängig und kompetent beraten! www.versicherungleipzig.de

>> Wenn Sie oder Ihr Kind gleich einmal nachrechnen möchten, was finanziell auf Sie zukommt – hier gehts zum Studienkostenrechner des Netzwerkes Studis-online: http://bit.ly/LF3FtJ.

Eine Scheidung hat Folgen: auch für Ihre Versicherung

Auch wenn bei einer Trennung oder Scheidung der Versicherungsschutz nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht, sollte man seine Policen dennoch zügig an die neuen Lebensverhältnisse anpassen! So sichert man sich weiterhin die wichtige finanzielle Absicherung gegen mögliche Risiken und kann die Konditionen auf den individuellen Bedarf abstimmen. Dies gilt umso mehr, da in solchen Fällen, die Versicherer dem Kunden in der Regel vertraglich bedingt – oder aus Kulanzgründen entgegenkommen.

Wichtig bei der Prüfung ist, inwieweit vereinbarten Informationspflichten oder Vertragsänderungen nachzukommen sind. Rein rechtlich betrachtet ist das Datum des rechtskräftigen Scheidungsurteils maßgeblich, nicht etwa der Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung. Prinzipiell gilt, dass bei gemeinsam bestehenden Versicherungen die unterzeichnende Person als Inhaber der Police gilt und der andere (Ex-)Partner sich um eine neue Versicherung bemühen muss.

Besonderer Handlungsbedarf besteht in derartigen Situationen erfahrungsgemäß bei Finanzierungen, Privatkrediten, Renten- und/oder Lebensversicherungen der betrieblichen Altersvorsorge und hier besonders bei der Änderung von Bezugsberechtigungen in punkto Hinterbliebenenschutz. Aber auch im Hinblick auf die Krankenversicherung kann akuter Handlungsbedarf bestehen, wenn ein Partner bisher über den anderen „familienversichert“ war. Das gilt ebenfalls für die Kinder. Manche Überraschung gibt es auch, wenn ein Partner auf einmal ein neues Fahrzeug versichern will – denn der Schadensfreiheitsrabatt gilt für den bisherigen Fahrzeughalter („alter“ Kfz-Haftpflichtvertrag) und lässt sich nicht immer übertragen.

Am besten, Sie organisieren Ihren neuen individuellen Versicherungsbedarf mithilfe einer unabhängigen Beratung – so lassen sich Ansprüche, Fristen, Vertragsbedingungen und ggf. neue Versicherungsmöglichkeiten klären und optional neu gestalten.

>> Informationen und Tipps zu den versicherungsrechtlichen Folgen einer Scheidung/Trennung gibt es online vom Bund der Versicherten e.V. http://bit.ly/KRgSmd und unter Vorsorge Know-how http://bit.ly/n3ASQM oder bei der Versicherungs- und Finanzkanzlei in Lützen unter www.versicherungleipzig.de.

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